Staatsdienst

Staatsdienst

Staatsdienst, munus rei publicae. – jmd. im St. anstellen, alqm in re publica collocare: in Staatsdienste treten, rem publicam oder magistratus capessere; ad rem publicam accedere: in Staatsdiensten stehen, munere rei publicae fungi; civilibus officiis fungi: nicht in St. stehen, nihil publice agere.


http://www.zeno.org/Georges-1910. 1806–1895.

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  • Staatsdiener — Staatsdiener, 1) im weiteren Sinne alle diejenigen Personen, welche vermöge einer besonderen vom Inhaber der Staatsgewalt unmittelbar od. mittelbar ausgehenden Verpflichtung dem Staate od. für die Zwecke desselben Dienste leisten. In diesem Sinne …   Pierer's Universal-Lexikon

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