Staatseigentum

Staatseigentum

Staatseigentum, bonum publicum. – patrimonium publicum (Staatsvermögen). – pecunia publica (Staatsgelder übh.). – als St. erklären, publicare; in publicum addicere: nichts vom St. anrühren, nihil de publico attingere.


http://www.zeno.org/Georges-1910. 1806–1895.

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