nichtig

  • 51Staatsrechtssenat — Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist in Deutschland das Verfassungsgericht des Bundes. Als Hüter der deutschen Verfassung hat das Gericht eine Doppelrolle einerseits als unabhängiges Verfassungsorgan und andererseits als Teil der judikativen …

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  • 52Verfassungsgerichtsbarkeit — Die Verfassungsgerichtsbarkeit prüft die Vereinbarkeit oder Verfassungsmäßigkeit von Hoheitsakten, insbesondere Gesetzen, mit der jeweiligen Verfassung. Sie hat dabei die Möglichkeit, solche Akte als verfassungswidrig zu erklären. Die Folgen… …

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  • 53Verfassungswidriges Verfassungsrecht — bezeichnet in der Rechtswissenschaft Regeln und Normen, die Bestandteil des geschriebenen oder ungeschriebenen Verfassungsrechts geworden sind, aber gleichwohl gegen die Verfassung verstoßen und damit unwirksam oder wegen Verfassungswidrigkeit… …

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  • 54Frachtrecht — der einzelnen Staaten. (Eisenbahnfrachtrecht). Inhalt: Einleitung. – I. Teil: Das interne Eisenbahnfrachtrecht der Vertragsstaaten des IÜ. – II. Teil: Das interne Eisenbahnfrachtrecht der europäischen Nichtvertragsstaaten, sowie Amerikas. – III.… …

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  • 55Nichtigkeit — Kinkerlitzchen (umgangssprachlich); Kleinigkeit; Lappalie; Unwirksamkeit * * * Nịch|tig|keit 〈f. 20〉 I 〈unz.〉 1. 〈Rechtsw.〉 die Unwirksamkeit staatl. od. privater Rechtsakte, Ungültigkeit 2. 〈allg.〉 Wertlosigkeit ● die Nichtigkeit alles… …

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  • 56Wucher — Überteuerung; Preistreiberei; Mondpreise (umgangssprachlich); überhöhte Preise * * * Wu|cher 〈m. 3; unz.〉 1. Erzielung eines im Verhältnis zur Leistung zu hohen Gewinns, indem die Notlage, Unerfahrenheit od. der Leichtsinn des anderen ausgenützt… …

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  • 57futil — fu|til 〈Adj.; veraltet〉 unbedeutend, nichtig, wertlos [<lat. futilis „durchlässig; unzuverlässig, nichtig“] * * * fu|til <Adj.> [lat. fut(t)ilis, eigtl. = leicht ausgießbar, zu: fundere, ↑ Fusion] (bildungsspr.): nichtig. * * * …

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  • 58Abstrakte Normenkontrolle — Die abstrakte Normenkontrolle ist eine Verfahrensart im deutschen Verfassungsprozessrecht. In dem objektiven Verfahren wird die Vereinbarkeit einer Rechtsnorm mit höherrangigem Recht überprüft, ohne dass subjektive Rechte verletzt sein müssten.… …

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  • 59Abstrakte Normenkontrolle (Deutschland) — Die abstrakte Normenkontrolle ist eine Verfahrensart im deutschen Verfassungsprozessrecht. In dem objektiven Verfahren wird die Vereinbarkeit einer Rechtsnorm mit höherrangigem Recht überprüft, ohne dass subjektive Rechte verletzt sein müssten.… …

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  • 60Anfechtung — Unter der Bezeichnung Anfechtung werden unterschiedliche Rechtsinstitute zusammengefasst, mit denen man einseitig einen Rechtszustand beseitigen kann. Als stark wirksames Recht ist die Anfechtung an enge, strikte, oft formale Voraussetzungen… …

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