nichtig

  • 111Null — Null, ein Nebenwort, welches nur in der Redensart null und nichtig üblich ist, ungültig, als nicht da seyend, als nicht geschehen. Etwas null und nichtig machen, für null und nichtig erklären. Da es denn in den Gerichten und Kanzelleyen auch wohl …

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  • 112Bürgschaft (Deutschland) — Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge (veraltet Kavent[1]) gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (des so genannten Hauptschuldners) verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten… …

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  • 113Gebietsreform in Nordrhein-Westfalen — Die kommunale Gebietsreform in Nordrhein Westfalen wurde in zwei großen Phasen ab dem Jahr 1966 durchgeführt und fand ihren weitgehenden Abschluss am 1. Januar 1975, als die sechs letzten umfangreichen Gesetze zur Gebietsreform in den… …

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  • 114annullieren — zurückrufen; abbestellen; zurücknehmen; widerrufen; zurückweisen; außer Kraft setzen; entkräften; kündigen; ausgleichen; stornieren; terminieren; …

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  • 115zurücknehmen — annullieren; zurückrufen; abbestellen; widerrufen; zurückziehen; (sich) bremsen; den Schwanz einziehen (umgangssprachlich); feige sein; mauern ( …

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  • 116blass — kraftlos; blutarm; saftlos; schlaff (umgangssprachlich); käseweiß; kreideweiß; blutleer; kreidebleich; bleich (vor) * * * blass [blas] <Adj.> …

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  • 117frivol — schweinisch (umgangssprachlich); obszön; vulgär; schlüpfrig; unzüchtig; derb; unter der Gürtellinie (umgangssprachlich); anstößig; schmierig; schmutzig; geschmacklos; …

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  • 118kassieren — einkassieren; (Geld) scheffeln (umgangssprachlich); einnehmen; einstreichen; klingende Münze machen (umgangssprachlich); (Gewinn) einstecken; zur Kasse bitten; einkassieren; kippen; …

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  • 119eitel — hochmütig; eingebildet; überheblich; dünkelhaft * * * ei|tel [ ai̮tl̩] <Adj.> (abwertend): auf sein Äußeres (z. B. Kleidung) besonderen Wert legend und dabei selbstgefällig wirkend: er ist zu eitel, einen Fahrradhelm zu tragen; eitel drehte …

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  • 120annihilieren — an|ni|hi|lie|ren 〈V. tr.; hat〉 für nichtig erklären [<lat. ad „zu“ + nihil „nichts“] * * * an|ni|hi|lie|ren <sw. V.; hat [zu lat. ad (in Zus. an = zu u. nihil = nichts]: 1. (bildungsspr.) a) zunichtemachen; b) für nichtig erklären. 2 …

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