nichtig
11Ach wie flüchtig, ach wie nichtig — Cantate BWV 26 Ach wie flüchtig, ach wie nichtig Titre français Hélas, combien éphémère, combien vaine Liturgie 24. Sainte trinité Création 1724 Auteur(s) du texte 1, 6 : Michael Franck …
12Null und nichtig — Die Zwillingsformel wird emotional verstärkend im Sinne von »ungültig« gebraucht: Das Gericht erklärte den Vertrag für null und nichtig. Die Abmachungen sind null und nichtig, solange nicht alle Beteiligten zugestimmt haben …
13ungültig — nichtig; hinfällig; Leer... * * * un|gül|tig [ ʊngʏltɪç] <Adj.>: keine Gültigkeit [mehr] habend: eine ungültige Fahrkarte; eine Urkunde für ungültig erklären. Syn.: ↑ abgelaufen, ↑ verfallen. * * * ụn|gül|tig 〈Adj.〉 nicht (mehr) gültig,… …
14Leer... — nichtig; ungültig; hinfällig …
15haltlos — nichtig; hinfällig; gegenstandslos; unbegründet; fragwürdig; abwegig; charakterlos; hemmungslos; sittenlos; zuchtlos; tugendlos; …
16gegenstandslos — nichtig; haltlos; hinfällig; unbegründet * * * ge|gen|stands|los [ ge:gn̩ʃtants̮lo:s] <Adj.>: a) keinen Gegenstand (2) habend, sich auf nichts beziehend: durch die nachträglichen Verbesserungen sind meine Einwände natürlich gegenstandslos… …
17Nichtigkeitsbeschwerde — Das Gesetz verwendet die Begriffe „Unwirksamkeit“ und „Nichtigkeit“ weitgehend synonym. Die rechtswissenschaftliche Literatur hingegen bezeichnet einen Rechtsakt (Vertrag, Willenserklärung, Verwaltungsakt, Prozesshandlung usw.) als unwirksam,… …
18Schwebende Unwirksamkeit — Das Gesetz verwendet die Begriffe „Unwirksamkeit“ und „Nichtigkeit“ weitgehend synonym. Die rechtswissenschaftliche Literatur hingegen bezeichnet einen Rechtsakt (Vertrag, Willenserklärung, Verwaltungsakt, Prozesshandlung usw.) als unwirksam,… …
19Teilnichtigkeit — Das Gesetz verwendet die Begriffe „Unwirksamkeit“ und „Nichtigkeit“ weitgehend synonym. Die rechtswissenschaftliche Literatur hingegen bezeichnet einen Rechtsakt (Vertrag, Willenserklärung, Verwaltungsakt, Prozesshandlung usw.) als unwirksam,… …
20Unwirksamkeit — Das Gesetz verwendet in Deutschland die Begriffe „Unwirksamkeit“ und „Nichtigkeit“ weitgehend synonym. Die rechtswissenschaftliche Literatur hingegen bezeichnet einen Rechtsakt (Vertrag, Willenserklärung, Verwaltungsakt, Prozesshandlung usw.) als …