Gewerbsmann

Gewerbsmann

Gewerbsmann, qui in arte sordida versatur (im Ggstz. zum Gelehrten etc.). – qui quaestum colit (der ein Geschäft treibt, um Profit zu machen). – Gewerbtätigkeit, industria.


http://www.zeno.org/Georges-1910. 1806–1895.

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  • Antonín Chmel — Hauptansicht des Etablissements Antonín Chmel (um 1898) Antonín Chmel (auf Deutsch auch Anton Chmel) war ein böhmischer Unternehmer einer Selchwarenfabrik und Exporteur von Prager Schinken, mit Stammsitz in Königliche Weinberge.[1] …   Deutsch Wikipedia

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  • Eigentumsordnung — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …   Deutsch Wikipedia

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  • Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten — Der gutgläubige Erwerb vom Nichtberechtigten ist ein Erwerb von einem Nichtberechtigten bei einer Übereignung in Gutgläubigkeit. Inhaltsverzeichnis 1 Deutsches Recht 1.1 Mobiliarsachenrecht (bewegliche Sachen) 1.2 Weitere Gutglaubenstatbestände …   Deutsch Wikipedia

  • Josefinische Strafgesetz — Das Josephinische Strafgesetz (Allgemeines Gesetzbuch über Verbrechen und derselben Bestrafung, kurz: Josephina, Josefina oder StG 1787) war ein von Joseph II. erlassenes Strafrecht für die Erbländer der Habsburger. Es war von 1. Jänner 1787 bis… …   Deutsch Wikipedia

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