Gewalthaber

Gewalthaber

Gewalthaber, dominus; oder umschr. penes quem est omnis od. summa potestas; qui summam imperii tenet. – die Gewalthaber (Mächtigen im Staate), dynastae (δυνάσται); rein lat. potentiores; principes. Gewalthaberin, domina.Gewaltherrschaft, s. Tyrannei. – Gewaltherrscher, s. Tyrann.


http://www.zeno.org/Georges-1910. 1806–1895.

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  • Gewalthaber — Gewalt: Mhd. gewalt, ahd. ‹gi›walt, niederl. geweld, aengl. ‹ge›weald, schwed. våld gehören zu dem unter ↑ walten behandelten Verb. Von »Gewalt« abgeleitet ist gewaltig »mächtig, außerordentlich groß oder stark« (mhd. gewaltec, ahd. giwaltig),… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Gewalthaber, der — Der Gewalthaber, des s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Gewalthaberinn, plur. die en, eine Person, welcher zu einem gewissen Geschäfte die nöthige Gewalt, d.i. Vollmacht ertheilet worden; der Gewaltführer, Gewaltträger, im Hochdeutschen der… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Gewalthaber — Ge|wạlt|ha|ber 〈m. 3; selten〉 Machthaber, Herrscher * * * Ge|wạlt|ha|ber, der; s, (selten): jmd., der die ↑Gewalt (1) innehat [u. diese Stellung rücksichtslos ausnutzt] …   Universal-Lexikon

  • Actio noxalis — Die actio noxalis ist eine auf das frühe römische Recht zurückgehende Haftung des Gewalthabers für den Gewaltunterworfenen. Sie regelt die Rechtsverhältnisse, wenn der Gewaltunterworfene, etwa ein Sklave oder ein Hauskind, einem Dritten einen… …   Deutsch Wikipedia

  • Noxalhaftung — Die actio noxalis ist eine auf das frühe römische Recht zurückgehende Haftung des Gewalthabers für den Gewaltunterworfenen. Sie regelt die Rechtsverhältnisse, wenn der Gewaltunterworfene, etwa ein Sklave oder ein Hauskind, einem Dritten einen… …   Deutsch Wikipedia

  • Noxalklage — Die actio noxalis ist eine auf das frühe römische Recht zurückgehende Haftung des Gewalthabers für den Gewaltunterworfenen. Sie regelt die Rechtsverhältnisse, wenn der Gewaltunterworfene, etwa ein Sklave oder ein Hauskind, einem Dritten einen… …   Deutsch Wikipedia

  • Actio de peculio — Die actio de peculio ist eine Klage des Römischen Rechts. Sie bewirkt eine Haftung des Gewalthabers für Verbindlichkeiten des Gewaltunterworfenem, wenn der Gewalthaber diesem ein Sondergut (peculium) zur eigenständigen Verwaltung überlassen hat.… …   Deutsch Wikipedia

  • Liste der actiones des Römischen Privatrechts — D. 44,7,51 (Celsus libro tertio digestorum) Nihil aliud est actio quam ius quod sibi debeatur, iudicio persequendi. Die actio ist nichts anderes als das Recht, was einem geschuldet wird, gerichtlich durchzusetzen. Das Römische Recht… …   Deutsch Wikipedia

  • Herrscher — ↑ Herrscherin Gewalthaber, Gewalthaberin, Herr, Herrin, Landesherr, Landesherrin, Monarch, Monarchin, Regent, Regentin, Staatsoberhaupt; (geh.): [Ober]haupt; (oft scherzh.): Landesvater, Landesmutter; (oft abwertend): Machthaber, Machthaberin;… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Jugendliche Verbrecher — Jugendliche Verbrecher. Die Gesetzgebung unsrer Tage ist, im Gegensatze zu dem französischen Rechte, dem Preußen 1851 und Bayern 1861 folgten, überwiegend zu dem gemeinrechtlichen Grundsatze zurückgekehrt, nach dem in Beziehung auf die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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