Dienstjahr

Dienstjahr

Dienstjahr, eines Soldaten, stipendii annus. – im Zshg. bl. stipendium. – sein D. schon gedient haben, annuum tempus iam emeritum habere, seine Dienstjahre schon gedient haben, iam stipendiis confectis esse.


http://www.zeno.org/Georges-1910. 1806–1895.

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  • Dienstjahr — Deensjohr (et) …   Kölsch Dialekt Lexikon

  • Dienstjahr — Dienst|jahr …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Pension — Offiziere, einschl. Sanitätsoffiziere des Reichsheeres, der kaiserlichen Marine und der kaiserlichen Schutztruppen. Im deutschen Heer hat jeder aktive Offizier und Sanitätsoffizier nach dem Reichsgesetz vom 31. Mai 1906 Anspruch auf eine… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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  • Kündigungsschutz — Unter Kündigungsschutz versteht man Regelungen aus dem Privatrecht, die die Kündigung eines Vertrages erschweren oder ausschließen. Inhaltsverzeichnis 1 Begriff des Kündigungsschutzes 2 Kündigungsschutz im deutschen Mietrecht (über Wohnraum) …   Deutsch Wikipedia

  • Kündigungsschutzrecht — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. Unter Kündigungsschutz versteht man diverse Regelungen aus dem… …   Deutsch Wikipedia

  • Kündigungsfristen im Arbeitsrecht — Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 2 Rechtslage in Österreich 3 Rechtslage in der Schweiz 4 Weblinks …   Deutsch Wikipedia

  • Pension [1] — Pension (lat. pensio, »Zuwägen«, Bezahlung, franz., spr. pangßjóng: hierzu Textbeilage: »Das Militärpensionswesen im Deutschen Reich und in Österreich Ungarn«), Gehaltsversorgung ohne unmittelbare Gegenleistung. P. wird zuweilen aus persönlicher… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Beamte — (officers; employés; impiegati). Inhalt: I. Begriffsbestimmung. Art des Dienstverhältnisses. II Einteilung der B. III. Voraussetzungen für die Erlangung der Anstellung. Anstellungsakt. IV. Pflichten und Rechte aus dem Dienstverhältnis. V.… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Urlaub — (furlough; congé; permesso), die seitens des Vorgesetzten einem Bediensteten zur Erholung oder aus anderen berücksichtigungswürdigen Gründen gewährte vorübergehende Dienstbefreiung. Die Urlaubserteilung ist stets an die Bedingung geknüpft, daß… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

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