Bürgerrecht

Bürgerrecht

Bürgerrecht, civitas; in bezug auf eine kleine Stadt auch civitatula. – jmdm. das B. geben, verleihen, erteilen, civitatem alci dare; civitate alqm donare (mit dem Bürgerrecht beschenken); alqm in civitatem accipere od. recipere. alqm ascribere civitati od. in civitatem. alqm in civitatem od. innumerum civium asciscere (unter die Zahl der Bürger aufnehmen); civem alqm facere (zum Bürger machen): das B. erhalten od. bekommen, zum B. gelangen, consequi civitatem; civitate donari; civem fieri (Bürger werden): von jmd., civitatem impetrare ab alqo, für jmd., alci: das B. nicht annehmen wollen, civitatis beneficio uti nolle: das B. verlieren, civitatem perdere, amittere: jmdm. das B. nehmen, civitatem alci adimere. – Uneig., einem Worte das B. geben, verbo civitatem dare; verbum civitate donare.


http://www.zeno.org/Georges-1910. 1806–1895.

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