- zurückerhalten
zurückerhalten, recipere; recuperare.
http://www.zeno.org/Georges-1910. 1806–1895.
zurückerhalten, recipere; recuperare.
http://www.zeno.org/Georges-1910. 1806–1895.
zurückerhalten — zurückerhalten … Deutsch Wörterbuch
zurückerhalten — zurückerhalten:zurückerlangen·wiedererhalten·wiedererlangen·zurückbekommen·wiederbekommen♦umg:zurückkriegen·wiederkriegen·herauskriegen;sichanfinden(norddt) … Das Wörterbuch der Synonyme
zurückerhalten — zu·rụ̈ck·er·hal·ten; erhält zurück, erhielt zurück, hat zurückerhalten; [Vt] etwas zurückerhalten geschr ≈ ↑zurückbekommen (1,2) … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Zurückerhalten — Was man nicht zurückerhalten kann, muss man vergessen. Böhm.: Čeho nelze vrátiti, oadĕj z mysli pustiti. (Čelakovsky, 192.) … Deutsches Sprichwörter-Lexikon
zurückerhalten — zurückbekommen; wiederbekommen; zurückerlangen * * * zu|rụ̈ck||er|hal|ten 〈V. tr. 160; hat〉 wiedererhalten, zurückbekommen * * * zu|rụ̈ck|er|hal|ten <st. V.; hat: ↑ zurückbekommen (1): das Ge … Universal-Lexikon
zurückerhalten — zu|rụ̈ck|er|hal|ten … Die deutsche Rechtschreibung
zurückerlangen — zurückerhalten; zurückbekommen; wiederbekommen * * * zu|rụ̈ck||er|lan|gen 〈V. tr.; hat〉 zurückerhalten * * * zu|rụ̈ck|er|lan|gen <sw. V.; hat (geh.): ↑ zurückbekommen (1) … Universal-Lexikon
zurückbekommen — zurückerhalten; wiederbekommen; zurückerlangen * * * zu|rụ̈ck||be|kom|men 〈V. tr. 170; hat〉 wiederbekommen, nachdem man es weggegeben hatte ● ich habe das verliehene Buch endlich zurückbekommen; ich bekomme noch einen Euro zurück * * *… … Universal-Lexikon
wiederbekommen — zurückerhalten; zurückbekommen; zurückerlangen * * * wie|der||be|kom|men 〈V. tr. 170; hat〉 zurückbekommen; Sy wiedererhalten, 〈umg.〉 wiederkriegen ● er hat sein Geld wiederbekommen; ich bekomme noch 20 Euro (Wechselgeld) wieder * * *… … Universal-Lexikon
Se ut dominum gerere — Zueignungsabsicht ist ein juristischer Fachbegriff, der die Absicht einer Person beschreibt, sich eine Sache wenigstens vorübergehend anzueignen bei gleichzeitigem Vorsatz, den Berechtigten um die Sache dauerhaft zu enteignen (siehe Diebstahl,… … Deutsch Wikipedia
Zueignungsabsicht — ist ein juristischer Fachbegriff, der die Absicht einer Person beschreibt, sich eine Sache wenigstens vorübergehend anzueignen bei gleichzeitigem Vorsatz, den Berechtigten um die Sache dauerhaft zu enteignen (siehe Diebstahl, Unterschlagung). Der … Deutsch Wikipedia