zurückerhalten

zurückerhalten

zurückerhalten, recipere; recuperare.


http://www.zeno.org/Georges-1910. 1806–1895.

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  • zurückerhalten — zurückerhalten …   Deutsch Wörterbuch

  • zurückerhalten — zurückerhalten:zurückerlangen·wiedererhalten·wiedererlangen·zurückbekommen·wiederbekommen♦umg:zurückkriegen·wiederkriegen·herauskriegen;sichanfinden(norddt) …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • zurückerhalten — zu·rụ̈ck·er·hal·ten; erhält zurück, erhielt zurück, hat zurückerhalten; [Vt] etwas zurückerhalten geschr ≈ ↑zurückbekommen (1,2) …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Zurückerhalten — Was man nicht zurückerhalten kann, muss man vergessen. Böhm.: Čeho nelze vrátiti, oadĕj z mysli pustiti. (Čelakovsky, 192.) …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • zurückerhalten — zurückbekommen; wiederbekommen; zurückerlangen * * * zu|rụ̈ck||er|hal|ten 〈V. tr. 160; hat〉 wiedererhalten, zurückbekommen * * * zu|rụ̈ck|er|hal|ten <st. V.; hat: ↑ zurückbekommen (1): das Ge …   Universal-Lexikon

  • zurückerhalten — zu|rụ̈ck|er|hal|ten …   Die deutsche Rechtschreibung

  • zurückerlangen — zurückerhalten; zurückbekommen; wiederbekommen * * * zu|rụ̈ck||er|lan|gen 〈V. tr.; hat〉 zurückerhalten * * * zu|rụ̈ck|er|lan|gen <sw. V.; hat (geh.): ↑ zurückbekommen (1) …   Universal-Lexikon

  • zurückbekommen — zurückerhalten; wiederbekommen; zurückerlangen * * * zu|rụ̈ck||be|kom|men 〈V. tr. 170; hat〉 wiederbekommen, nachdem man es weggegeben hatte ● ich habe das verliehene Buch endlich zurückbekommen; ich bekomme noch einen Euro zurück * * *… …   Universal-Lexikon

  • wiederbekommen — zurückerhalten; zurückbekommen; zurückerlangen * * * wie|der||be|kom|men 〈V. tr. 170; hat〉 zurückbekommen; Sy wiedererhalten, 〈umg.〉 wiederkriegen ● er hat sein Geld wiederbekommen; ich bekomme noch 20 Euro (Wechselgeld) wieder * * *… …   Universal-Lexikon

  • Se ut dominum gerere — Zueignungsabsicht ist ein juristischer Fachbegriff, der die Absicht einer Person beschreibt, sich eine Sache wenigstens vorübergehend anzueignen bei gleichzeitigem Vorsatz, den Berechtigten um die Sache dauerhaft zu enteignen (siehe Diebstahl,… …   Deutsch Wikipedia

  • Zueignungsabsicht — ist ein juristischer Fachbegriff, der die Absicht einer Person beschreibt, sich eine Sache wenigstens vorübergehend anzueignen bei gleichzeitigem Vorsatz, den Berechtigten um die Sache dauerhaft zu enteignen (siehe Diebstahl, Unterschlagung). Der …   Deutsch Wikipedia

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