Zollinie

Zollinie

Zollinie, s. Mautposten.


http://www.zeno.org/Georges-1910. 1806–1895.

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  • Zollinie — (Zollgrenze), Grenze eines Zollgebiets gegen das Ausland, bei deren Überschreitung der Zoll zu zahlen ist. Sie fällt, wenn Zollanschlüsse (s. d.) und Zollausschlüsse vorhanden sind, nicht mit der Landesgrenze zusammen, demgemäß auch das… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zollverfahren — Zollverfahren. Inhaltsübersicht: A. Allgemeines: I. Einfuhr. – II. Ausfuhr. – III. Durchfuhr. – IV. Deklarationsscheinverfahren. – V. Vormerkverfahren. – B. Besondere Bestimmungen für das Zollverfahren im Eisenbahnverkehr: I. Verpflichtung der… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Zollordnung — Zollordnung, der Inbegriff derjenigen Vorschriften (Zollgesetze, Zollverordnungen) und Einrichtungen, die sich auf die Erhebung der Zölle (s. d.) beziehen. In Deutschland steht die Gesetzgebung über das gesamte Zollwesen dem Reiche zu. Erhebung… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Ansageverfahren — nennt die deutsche sowie auch die österreichische und ungarische Zollgesetzgebung jenes Verfahren, das zur Sicherung der Eingangszölle dort eingeleitet wird, wo das Grenzzollamt nicht unmittelbar an der Zollinie aufgestellt ist und daher an… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Zoll- und Staatsmonopolsordnung — Zoll und Staatsmonopolsordnung, das österreichische Patent vom 11. Juli 1835, durch das die Bedingungen für die Ausfuhr von Waren über die Zollinie und den Verkehr und die Aufbewahrung derselben innerhalb des Zollgebietes festgestellt wurden. Vgl …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zollgebiet — Zollgebiet, s. Zollinie …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zollgrenze — Zollgrenze, s. Zollinie …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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