Wuchergesetz

Wuchergesetz

Wuchergesetz, lex fenebris.


http://www.zeno.org/Georges-1910. 1806–1895.

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  • Abzahlungsgeschäfte — (Teilzahlungs oder Ratengeschäfte) heißen die Detailgeschäfte, deren Besonderheit darin besteht, daß die Waren gegen Zahlung des Kaufpreises in (wöchentlichen, monatlichen etc.) Raten, d.h. Teilen der Kaufsumme, abgesetzt werden. Die A. führen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Deutschland — (Deutsches Reich, franz. Allemagne, engl. Germany), das im Herzen Europas, zwischen den vorherrschend slawischen Ländern des Ostens und den romanischen des Westens und Südens liegende, im SO. an Deutsch Österreich und im N. an das stammverwandte… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Wucher — Wucher, im allgemeinen die Ausbeutung der Notlage andrer bei Kauf und Darlehen. Man spricht demgemäß auch vom Kornwucher (s. d.). Im engern Sinne versteht man unter W. den Zinswucher, der sich auf das Nehmen von Zinsen bezieht, und zwar… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Wucher — Überteuerung; Preistreiberei; Mondpreise (umgangssprachlich); überhöhte Preise * * * Wu|cher 〈m. 3; unz.〉 1. Erzielung eines im Verhältnis zur Leistung zu hohen Gewinns, indem die Notlage, Unerfahrenheit od. der Leichtsinn des anderen ausgenützt… …   Universal-Lexikon

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