Vorbehalten — Vorbehálten, verb. irregul. act. S. Halten. 1. Sich etwas vorbehalten, etwas auf eine andre Zeit zu thun aufbehalten, etwas bis auf eine andre Zeit verschieben. Ich habe mir diese Arbeit auf morgen vorbehalten. Hast du mir denn keinen Segen… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
vorbehalten — widmen; zusichern; reservieren; zuteilen; zurückhalten; belegen; offenlassen; (sich) ausbitten; (sich) offenhalten * * * vor|be|hal|ten [ fo:ɐ̯bəhaltn̩], behält vor, behielt vor, vorbehalten <itr.; … Universal-Lexikon
vorbehalten — vo̲r·be·hal·ten1; behält vor, behielt vor, hat vorbehalten; [Vt] sich (Dat) etwas vorbehalten sich das Recht nehmen, etwas Bestimmtes noch zu tun, weil man mit etwas nicht völlig einverstanden ist <sich gerichtliche Schritte (gegen jemanden)… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
vorbehalten — sich vorbehalten sich ausbedingen, sich ausbitten, in Erwägung ziehen, sich offenhalten, sich offenlassen; (landsch.): sich aushalten; (veraltend): sich bedingen; (landsch., sonst veraltet): sich ausbehalten. * * *… … Das Wörterbuch der Synonyme
vorbehalten — vor|be|hal|ten; ich behalte es mir vor; ich habe es mir vorbehalten; vorzubehalten … Die deutsche Rechtschreibung
vorbehalten, sich — sich vorbehalten V. (Aufbaustufe) ein Recht o. Ä. für sich beanspruchen Synonyme: sich ausbedingen, sich ausbitten Beispiel: Er hat sich vorbehalten, mitentscheiden zu können. Kollokation: alle Rechte vorbehalten … Extremes Deutsch
vorbehalten — vürbehalde … Kölsch Dialekt Lexikon
Irrtum vorbehalten — Irrtum vorbehalten, Abkürzung I. von, im Geschäftsverkehr eine Klausel, durch die sich besonders Banken bei Kontoauszügen die Irrtumsberichtigung vorbehalten … Universal-Lexikon
Alle Rechte vorbehalten — „Alle Rechte vorbehalten“ (englisch: All rights reserved) ist ein aus dem Urheberrecht (englisch Copyright) stammender Satz, der urheberrechtlich geschützten Werken beigefügt wird. Das heutige Urheberrecht verlangt in den meisten Ländern keine… … Deutsch Wikipedia
Eingang vorbehalten — Eingang vorbehalten, Abkürzung E. v., Klausel im Bankgeschäft, die besagt, dass die Gültigkeit von Gutschriften für zum Inkasso eingereichte Wechsel oder Schecks vom Eingang der Geldleistung des zur Zahlung Verpflichteten abhängt … Universal-Lexikon
Selbstbelieferung vorbehalten — ⇡ Lieferfähigkeit vorbehalten … Lexikon der Economics