verweisen

verweisen

verweisen, I) anderswohin weisen, an jmd. od. auf etwas: alqm od. alqd delegare ad alqm od. ad alqd (z.B. rem ad senatum: u. alqm ad volumen). – relegare ad alqm (zurückweisen von etwas auf ein anderes, z.B. ad auctores). – revocare alqm ad alqm od. ad alqd (jmd. zu jmd. od. etwas gleichs. hinrufen, ihm dasselbe ins Gedächtnis rufen, z.B. alqm ad Graecorum poëtarum fabulas: u. alqm ad philosophos). – remittere alqm ad alqd (gleichs. zurückschicken zu etc, z.B. ad ipsum volumen). – reicere od. remittere alqd ad alqm (die Entscheidung einer Sache jmdm. zuweisen, da man sich selbst nicht damit befassen kann od. will, z.B. causam integram ad senatum: u. consultationem de bello ad consules). – II) fortweisen, s. ausweisen, verbannen. – III) jmdm. etwas verweisen, d. i. wegen etwas einen Verweis geben, s. Verweis.


http://www.zeno.org/Georges-1910. 1806–1895.

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Synonyme:

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  • verweisen — V. (Aufbaustufe) jmds. Aufmerksamkeit auf etw. lenken, auf etw. hinweisen Synonyme: anzeigen, aufzeigen, hindeuten Beispiele: Er konnte auf eine Reihe von Leistungen verweisen. Sie verweist sie auf die Möglichkeit, die Fahrkarte im Reisebüro zu… …   Extremes Deutsch

  • verweisen — ↑relegieren …   Das große Fremdwörterbuch

  • verweisen — Vst. tadeln std. (8. Jh.), mhd. verwīzen, ahd. firwīzan Stammwort. Entsprechend gt. fraweitan Recht verschaffen, rächen . Präfigiert aus g. * weit a Vst. festsetzen, strafen in aschw. vīta zeihen, beweisen , ae. wītan vorwerfen , afr. wīta hüten …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • verweisen — hinweisen (auf); aufmerksam machen (auf); informieren (über); sensibilisieren (für); des Landes verweisen; ausweisen; disqualifizieren; die rote Karte zeigen; vom Platz stellen …   Universal-Lexikon

  • verweisen — ver·wei·sen; verwies, hat verwiesen; [Vt/i] 1 (jemanden) auf etwas (Akk) verweisen jemanden auf etwas aufmerksam machen ≈ hinweisen: den Leser auf eine Abbildung, auf ein anderes Buch verweisen; [Vt] 2 jemanden an jemanden / etwas verweisen… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Verweisen (1) — 1. Verweisen, verb. irregul. act. S. Weisen. 1. An einen andern Ort weisen. Man verwies ihn an den Richter, bedeutete ihn, sich an den Richter zu wenden. Eine Sache an einen Höhern verweisen. Der Verfasser eines Buches verweiset den Leser oft auf …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Verweisen (2) — 2. Verweisen, verb. irreg. act. welches mit dem vorigen auf einerley Art abgewandelt wird. 1. Ein Vergehen mit Worten vorhalten, mit Worten bestrafen, mit der dritten Endung der Person und der vierten des Vergehens. Einem etwas verweisen. Ich… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • verweisen — 1verweisen: Mhd. verwīz̧en, ahd. farwīz̧an »strafend oder tadelnd vorwerfen«, got. fraweitan »Recht verschaffen, rächen«, niederl. ‹ver›wijten »vorwerfen« sind Präfixbildungen zu dem im Nhd. untergegangenen einfachen Verb mhd. wīz̧en, ahd. wīz̧an …   Das Herkunftswörterbuch

  • verweisen — 1. a) vorhalten, Vorhaltungen/Vorwürfe machen, vorwerfen; (ugs.): unter die Nase reiben; (salopp): aufs Butterbrot schmieren/streichen. b) einen Tadel/Verweis erteilen, ermahnen, maßregeln, rügen, schimpfen, tadeln, verwarnen, zurechtweisen, zur… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Verweisen — Dieser Artikel wurde aufgrund von inhaltlichen Mängeln in der Qualitätssicherung des Portals Hund zur Verbesserung eingetragen. Dies geschieht, um die Qualität der Hundeartikel auf ein akzeptables Niveau zu bringen. Bitte hilf mit, diesen Artikel …   Deutsch Wikipedia

  • verweisen — ver|wei|sen (auch veraltend für verbieten; tadeln); sie hat dem Jungen seine Frechheit verwiesen …   Die deutsche Rechtschreibung

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