- unbeeidigt
unbeeidigt, iniuratus. – unbeendigt, infectus (unausgemacht, z.B. bellum). – imperfectus (nicht fertig gemacht, z.B. theatrum). Vgl. »unvollendet«.
http://www.zeno.org/Georges-1910. 1806–1895.
unbeeidigt, iniuratus. – unbeendigt, infectus (unausgemacht, z.B. bellum). – imperfectus (nicht fertig gemacht, z.B. theatrum). Vgl. »unvollendet«.
http://www.zeno.org/Georges-1910. 1806–1895.
Zeuge — (Testis) heißt in Rechtssachen die Person, die über Wahrnehmungen, die sie gemacht hat, aussagen soll. Weder der Richter, noch eine der Parteien, noch ein gesetzlicher Vertreter einer solchen darf im Rechtsstreit als Z. vernommen werden. Früher… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Uneidliche Vernehmung — Die uneidliche Vernehmung ist die förmliche Vernehmung eines Zeugen, bei der dieser die Richtigkeit seiner Aussage nicht beschwören muss. Nach § 393 ZPO sind Personen, die zur Zeit der Vernehmung das sechzehnte Lebensjahr noch nicht… … Deutsch Wikipedia
Geschworengericht — (franz. Jury [spr. Schüri] u. engl. [spr. Dschüri], Schwurgericht). I. Das Wesen des G s besteht darin, daß nach dieser Einrichtung Geschworene (franz. Jurés, engl. Jurymen, s. unt. III.), die nicht vom Staate angestellt, sondern aus der Mitte… … Pierer's Universal-Lexikon