- Staatszweck
Staatszweck, rei publicae usus. – dem St. gemäß, e re publica.
http://www.zeno.org/Georges-1910. 1806–1895.
Staatszweck, rei publicae usus. – dem St. gemäß, e re publica.
http://www.zeno.org/Georges-1910. 1806–1895.
Staatszweck — Unter einem Staatsziel, auch Staatszielbestimmung oder Staatszweck genannt (zur Abgrenzung siehe unten), versteht man die Definition eines Ziels, welches ein Staatsgebilde zu erreichen sucht. Die Staatsziele werden in der jeweiligen Verfassung… … Deutsch Wikipedia
Staatsziel — Unter einem Staatsziel, auch Staatszielbestimmung oder Staatszweck genannt (zur Abgrenzung siehe unten), versteht man die Definition eines Ziels, welches ein Staatsgebilde zu erreichen sucht. Die Staatsziele werden in der jeweiligen Verfassung… … Deutsch Wikipedia
Staatszielbestimmung — Unter einem Staatsziel, auch Staatszielbestimmung oder Staatszweck genannt (zur Abgrenzung siehe unten), versteht man die Definition eines Ziels, welches ein Staatsgebilde zu erreichen sucht. Die Staatsziele werden in der jeweiligen Verfassung… … Deutsch Wikipedia
Staat [1] — Staat (lat. Respublica, Civitas, gr. Polis), die Gesammtheit seßhafter Menschen, welche unter einer seine Gesammtinteressen leitenden obersten Gewalt auf einem bestimmten Gebiete zu einer sittlich organischen Persönlichkeit vereinigt ist. Jeder S … Pierer's Universal-Lexikon
Allgemeine Landrecht — Das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten (ALR) war eine Kodifikation, die unter Friedrich dem Großen und Friedrich Wilhelm II. von den Rechtsgelehrten Svarez und Klein unter Federführung des preußischen Großkanzlers Johann Heinrich… … Deutsch Wikipedia
Allgemeines Landrecht — Das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten (ALR) war eine Kodifikation, die unter Friedrich dem Großen und Friedrich Wilhelm II. von den Rechtsgelehrten Svarez und Klein unter Federführung des preußischen Großkanzlers Johann Heinrich… … Deutsch Wikipedia
Allgemeines Landrecht für die preußischen Staaten — Das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten (ALR) war eine Kodifikation, die unter Friedrich dem Großen und Friedrich Wilhelm II. von den Rechtsgelehrten Svarez und Klein unter Federführung des preußischen Großkanzlers Johann Heinrich… … Deutsch Wikipedia
Allgemeines Preußisches Landrecht — Das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten (ALR) war eine Kodifikation, die unter Friedrich dem Großen und Friedrich Wilhelm II. von den Rechtsgelehrten Svarez und Klein unter Federführung des preußischen Großkanzlers Johann Heinrich… … Deutsch Wikipedia
Preußisches Allgemeines Landrecht — Das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten (ALR) war eine Kodifikation, die unter Friedrich dem Großen und Friedrich Wilhelm II. von den Rechtsgelehrten Svarez und Klein unter Federführung des preußischen Großkanzlers Johann Heinrich… … Deutsch Wikipedia
Preußisches Landrecht — Das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten (ALR) war eine Kodifikation, die unter Friedrich dem Großen und Friedrich Wilhelm II. von den Rechtsgelehrten Svarez und Klein unter Federführung des preußischen Großkanzlers Johann Heinrich… … Deutsch Wikipedia
Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten — Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (ALR) war eine Kodifikation, die unter Friedrich dem Großen und Friedrich Wilhelm II. von den Rechtsgelehrten Svarez und Klein unter Federführung des preußischen Großkanzlers Johann Heinrich… … Deutsch Wikipedia