schuldig

schuldig

schuldig, I) mit dem herrschenden Begriff der Verbindlichkeit, a) verbunden, etw. zu leisten in der Beziehung: schuldig sein, debere (absol. = Geld schuldig sein, auch »für etc.«, pro alqa re): jmdm. (Geld) sch. sein, alci debere: jmdm. etwas sch. sein, debere alci alqd (z.B. pecuniam, gratiam, misericordiam):imdm. viel sch. sein, grandem pecuniam alci debere (eig., viel Geld); multa alci debere (bildl., ihm viel verdanken): keinem Menschen einen Heller sch. sein, debere nummum nemini: jmdm. eine Antwort (auf einen Brief) sch. sein, nondum[2075] ad epistulam alcis rescripsisse: jmdm. eine Antwort (auf einen Brief) sch. bleiben, non respondere alcis epistulae: ich glaubte es mir selbst sch. zu sein, dich zu erinnern, deesse mihi nolui, quin te admonerem. – b) zu entrichtend etc.: debitus od. umsch. qui, quae, quod alci debetur (gebührend). – meritus (verdient, wohlverdient); verb. meritus debitusque. – das sch. Geld, pecunia debita: die sch. Strafe, poena debita od. merita: schuldigermaßen, ut debeo (wie ich muß); ut par est (wie es sich gehört); ut alqs meretur (wie es jmd. verdient). – II) mit dem herrschenden Begriff eines begangenen Fehlers, a) die wirkende Ursache eines Übels seiend: nocens (der einer bösen Tat Schuldige, als Urheber des Schadens). – noxius (der sich in dem Zustand der Schuld befindet). – sons (der sich in dem Zustand der Straffälligkeit befindet, der Straffällige). – sch. sein, in noxa esse (eine Schuld auf sich geladen haben); in culpa esse (straffällig sein): nicht sch. sein, extra noxiam esse (nicht im Zustand der Schuld sein); extra culpam esse. a culpa abesse. culpā vacare od. carere (nicht straffällig sein): eines Verbrechens sch. sein, sich sch. gemacht haben, teneri alcis rei oder in alqa ve (z.B. caedis: u. in manifestissimo furto): jmd. sch. befinden, alqm sontem comperire: sich eines Verbrechens sch. machen, facinus od. maleficium in se admittere; facinus oder scelus committere. – b) der Strafe, die eine Schuld nach sich zieht, unterworfen, z.B. des Todes sch. sein, capitis poenam meritum esse.


http://www.zeno.org/Georges-1910. 1806–1895.

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  • schuldig — schul|dig [ ʃʊldɪç] <Adj.>: 1. (an etwas) die Schuld tragend, in Bezug auf jmdn., etwas Schuld auf sich geladen habend: der Angeklagte war schuldig; sie fühlte sich schuldig; er erklärte sie für schuldig. Zus.: hauptschuldig, mitschuldig. 2 …   Universal-Lexikon

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  • schuldig — Schuld an etwas tragen: etwas Negatives, eine falsche Entwicklung, einen Unfall, ein Unglück verursacht haben. Die Schuld bei sich selbst suchen müssen: für etwas die Verantwortung übernehmen müssen, vor sich selbst ehrlich sein und sich etwas… …   Das Wörterbuch der Idiome

  • schuldig — schụl|dig ; auf schuldig plädieren (Schuldigsprechung beantragen); eines Verbrechens schuldig sein; jemanden für schuldig erklären; jemanden D✓schuldig sprechen oder schuldigsprechen (verurteilen) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • schuldig — Schuld: Als altgerm. Substantivbildung zu dem unter ↑ sollen behandelten Verb bezeichnet mhd. schulde, schult, ahd. sculd‹a›, niederl. schuld, aengl. scyld, schwed. skuld zunächst die rechtliche Verpflichtung zu einer Leistung (Abgabe, Dienst,… …   Das Herkunftswörterbuch

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