- Rückkauf
Rückkauf, redemptio.
http://www.zeno.org/Georges-1910. 1806–1895.
Rückkauf, redemptio.
http://www.zeno.org/Georges-1910. 1806–1895.
Rückkauf — bezeichnet den Erwerb eines Gegenstandes durch den früheren Verkäufer, insbesondere in folgenden Zusammenhängen: Kündigung einer Lebensversicherung durch den Versicherungsnehmer, siehe Rückkauf (Lebensversicherung) Ausübung eines vertraglich… … Deutsch Wikipedia
Rückkauf — Rückkauf, s. Wiederkauf … Pierer's Universal-Lexikon
Rückkauf — ist der Rückerwerb einer Sache seitens ihren frühern Verkäufers. Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch, § 497 ff., nennt ihn Wiederkauf. Gewöhnlich wird das Recht des Rückkaufs im Kaufvertrag vorbehalten. Ist das der Fall, so genügt die Erklärung… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Rückkauf — Rụ̈ck|kauf 〈m. 1u〉 Kauf bereits verkaufter Waren durch den Verkäufer; Sy Wiederkauf * * * Rụ̈ck|kauf, der: 1. (Kaufmannsspr.) Wiederkauf. 2. (Versicherungsw.) (bei der Lebensversicherung) Abfindung des Versicherungsnehmers bei der vorzeitigen… … Universal-Lexikon
Rückkauf der Eisenbahnen — (rachat des chemins de fer; riscatto dei strade ferrate), richtiger Rückkauf der Eisenbahnkonzession; als solchen bezeichnet man den vor Ablauf der Konzessionsdauer erfolgenden Erwerb einer Privateisenbahn durch den konzessionierenden Staat; im… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Rückkauf (Lebensversicherung) — Als Rückkauf bezeichnet man die Kündigung einer Lebensversicherung durch den Versicherungsnehmer, sofern im Kündigungsfall nach Vertrag oder Gesetz ein Rückkaufswert zu leisten ist. Im ursprünglichen Wortsinn kauft der Versicherer die Ansprüche… … Deutsch Wikipedia
Rückkauf, der — Der Rückkauf, des es, plur. die käufe, in einigen Gegenden, für Wiederkauf, wo auch rückkäuflich für wiederkäuflich gangbar ist … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Rückkauf — Rụ̈ck|kauf … Die deutsche Rechtschreibung
Rückkauf von Versicherungen — vorzeitige Kündigung von Lebensversicherungen und Unfallversicherungen mit garantierter Beitragsrückzahlung durch den Versicherungsnehmer. Diesem steht nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz ein Garantiewert zu (Rückkaufswert, Rückvergütung); vgl … Lexikon der Economics
freihändiger Rückkauf — Tilgung von Schuldverschreibungen durch Käufe des Emittenten an der Börse, wenn die ⇡ Tageskurse niedriger als die ⇡ Rückzahlungskurse sind und die Anleihebedingungen den f. R. vorsehen … Lexikon der Economics
Rückkaufswert — ⇡ Rückkauf von Versicherungen … Lexikon der Economics