Prozeßsache

Prozeßsache

Prozeßsache, negotium, quod alci de alqa re apud iudicem est. – res, de qua apud iudicem lis est; im Zshg. bl. res.


http://www.zeno.org/Georges-1910. 1806–1895.

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  • Causa — (lat.), Grund, Ursache, Veranlassung; im römischen und gemeinen Recht ein Wort von sehr verschiedener Bedeutung. In Bezug auf Sachen versteht man dort im allgemeinen darunter die Beschaffenheit und juristische Eigentümlichkeit einer Sache. Dahin… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kassationshof — (Kassationsgericht, franz. Cour de cassation), ein Obergericht, das lediglich darüber entscheidet, ob in einer Prozeßsache die Vorschriften der Gesetzgebung gewahrt sind. Das Kassationsgericht befaßt sich also nicht mit der Tatfrage, nicht mit… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Klage — (lat. Actio), in Privatrechtsstreitigkeiten die Geltendmachung eines Anspruchs durch Anrufung des Gerichts. Die Partei, die K. erhoben hat, heißt Kläger (actor), der Gegner, gegen den sie gerichtet ist, Beklagter. In jedem privatrechtlichen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Rechtsstreit — (Rechtshandel, Rechtssache, Prozeßsache), soviel wie Prozeß (s. d.) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Decret — Decret, in einer Prozeßsache alle richterlichen Bescheide und Verfügungen an die Parteien; entweder bloß proceßleitenden (Ladungen, Bekanntmachungen, Aufträge) oder entscheidenden Inhalts (Endurtheile über Haupt oder Nebenpunkte). – Decretum Divi …   Herders Conversations-Lexikon

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