pflichtwidrig

pflichtwidrig

[1868] pflichtwidrig, ab officio discrepans (der Pflicht entgegen seiend). – improbus (nicht rechtschaffen). – non iustus (nicht ordentlich). – impius (gewissenlos gegen Gott, Eltern etc.). – pfl. handeln, officio suo deesse; officium praetermittere od. neglegere od. deserere: es ist pfl., zu etc., contra officium est m. folg. Infin.


http://www.zeno.org/Georges-1910. 1806–1895.

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  • pflichtwidrig — pflịcht|wid|rig 〈Adj.〉 eine Pflicht, Pflichten nicht erfüllend, seine Pflicht(en) verletzend ● eine pflichtwidrige Reaktion * * * pflịcht|wid|rig <Adj.>: gegen seine Pflicht verstoßend: p. handeln. * * * pflịcht|wid|rig <Adj.>:… …   Universal-Lexikon

  • pflichtwidrig — pflịcht|wid|rig; pflichtwidriges Verhalten …   Die deutsche Rechtschreibung

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