Pfahlbürger — (s. ⇨ Nudeldrücker). * Es sind Pfahlbürger. So wurden im Mittelalter diejenigen fürstlichen und adelichen Unterthanen genannt, welche in einer Stadt das Bürgerrecht erworben hatten, ohne daselbst zu wohnen. Durch die Befehdungen, welche sich der… … Deutsches Sprichwörter-Lexikon
Pfahlbürger — Pfahlbürger, 1) Bürger, die nicht in der Stadt selbst, sondern in den Vorstädten wohnten, im Gegensatz von Spießbürgern, die eigentlich in der Stadt wohnenden u. sonst zum Schutz der Stadt verpflichteten; vgl. Palus; 2) im Mittelalter diejenigen… … Pierer's Universal-Lexikon
Pfahlbürger — Pfahlbürger, soviel wie Ausbürger (s. d.) … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Pfahlbürger — Pfahlbürger, im Mittelalter die Bewohner des platten Landes mit Bürgerrecht in einer Stadt; auch die Vorstädter, im Gegensatz zu den Spießbürgern (s.d.) … Kleines Konversations-Lexikon
Pfahlbürger — Pfahlbürger, im Mittelalter Unterthanen von Fürsten od. Adeligen, welche in Städten Bürgerrecht besaßen, ohne in denselben zu wohnen … Herders Conversations-Lexikon
Pfahlbürger — Pfahlbürger,der:⇨Spießbürger … Das Wörterbuch der Synonyme
Pfahlbürger — Sm Höriger, der das Stadtrecht in Anspruch nimmt, ohne in der Stadt zu wohnen per. Wortschatz arch. (13. Jh.), mhd. phalburgere, pfālburger, mndd. palburgar Hybridbildung. Vermutlich weil er nicht in den Mauern der Stadt wohnt, sondern zwischen… … Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache
Pfahlburger — Ausburger oder Ausbürger ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Stadtrecht. Er bezeichnete Personen, die Bürgerrecht besaßen, ohne im städtischen Rechtsbezirk ansässig zu sein. Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Geschichte 3 Einzelnachweise 4… … Deutsch Wikipedia
Pfahlbürger — Ausburger oder Ausbürger ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Stadtrecht. Er bezeichnete Personen, die Bürgerrecht besaßen, ohne im städtischen Rechtsbezirk ansässig zu sein. Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Geschichte 3 Einzelnachweise 4… … Deutsch Wikipedia
Pfahlbürger — Pfahl|bür|ger 〈m. 3〉 1. 〈MA〉 außerhalb der Grenzpfähle einer Stadt wohnender Bürger, dem (zur Erhöhung der Wehrkraft dieser Stadt) das Bürgerrecht verliehen worden war, Schutzbürger 2. 〈fig.〉 engstirniger Mensch, Spießbürger * * * Pfahl|bür|ger:… … Universal-Lexikon
Pfahlbürger, der — Der Pfahlbürger, des s, plur. ut nom. sing. ein ehedem sehr gangbares, jetzt nur noch in einigen Gegenden übliches Wort, einen Einwohner einer Stadt zu bezeichnen, welcher zwar außer den Stadtmauern, aber doch innerhalb der Bann und… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart