obliegen

obliegen

obliegen, I) v. intr., s. sich befleißigen (einer Sache), sich legen (auf etc.). – II) v. impers. es liegt jmdm. etwas ob, alqd ad officium od. curam alcis pertinet. – es liegt mir ob, zu etc., debeo alqd facere; auch est mit Genet., z.B. es liegt dem Schüler ob, zu etc., est discipuli m. folg. Infin. – es liegt mir, dir etc. ob, auch bl. meum, tuum est: das liegt mir nicht ob, haec non sunt meae partes; hoc non est meum: es liegt jmdm. gar nicht ob, zu etc., nullae sunt alcis partes mit folg. Infin. (z.B. ad defendendum compellere, zur Verteidigung zu nötigen).


http://www.zeno.org/Georges-1910. 1806–1895.

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  • Obliegen — Obliegen, verb. irreg. act. (S. Liegen,) welches auf doppelte Art gebraucht wird. 1. Mit dem Hülfsworte seyn, wo es aus dem veralteten Nebenworte ob für oben, und liegen zusammen gesetzet ist, oben liegen, und figürlich, in einem Wettstreite die… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • obliegen — V. (Aufbaustufe) geh.: zu jmds. Pflichten gehören Beispiele: Dem Arbeitnehmer obliegen Pflichten im Rahmen des Arbeitsverhältnisses. Es liegt ihm ob, die tägliche Post zu sortieren …   Extremes Deutsch

  • obliegen — obliegen:etw.obliegtjmdm.:⇨sollen …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • obliegen — Vsw erw. obs. (9. Jh., Form 17. Jh.), mhd. obligen, ahd. obaligan oben liegen, obsiegen Stammwort. Im 16. Jh. Bedeutungsentlehnung mir liegt etwas ob es ist mein Geschäft zu l. incumbere, dann wird die Partikel zum festen Präfix. deutsch s. ob, s …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • obliegen — ob|lie|gen [ɔp li:gn̩], oblag, oblegen/(veraltend:) lag ob, obgelegen <itr.; hat (geh.): jmds. Pflicht, Schuldigkeit sein: der Nachweis obliegt der Behörde/(veraltend:) liegt der Behörde ob, hat der Behörde oblegen/(veraltend:) obgelegen,… …   Universal-Lexikon

  • obliegen — ob|lie|gen [auch ɔp... ]; es obliegt, oblag mir, es ist mir oblegen; zu obliegen, veraltend auch es liegt, lag mir ob; es hat mir obgelegen; obzuliegen …   Die deutsche Rechtschreibung

  • obliegen — ob·lie·gen; oblag, hat oblegen; [Vi] etwas obliegt jemandem geschr; etwas ist jemandes Aufgabe oder Pflicht: Die Entscheidung obliegt der Behörde; Es obliegt dem Gericht, den Beweis zu erbringen || hierzu Ob·lie·genheit die …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Verwaltung — (management; administration; amministrazione). Inhaltsübersicht. A. Allgemeiner Teil. I. Begriffe. – II. Geschichtliche Entwicklung, a) Die englische Verwaltung; b) Die deutsche Verwaltungsform; c) Die gemischte deutsche und englische… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Eisenbahnfahrzeugführer — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung …   Deutsch Wikipedia

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  • Lokomotivführer — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung …   Deutsch Wikipedia

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