Nachtarbeit

Nachtarbeit

Nachtarbeit, I) als Anstrengung bei Nacht: labor nocturnus (im allg.). – lucubratio (bes. die N. Studierender). – II) als Sache: opus lucubratum. lucubratio (bes. Studierender, Gelehrter).


http://www.zeno.org/Georges-1910. 1806–1895.

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  • Nachtarbeit [1] — Nachtarbeit der gewerblichen Arbeiter ist im wesentlichen eine Folge des modernen, von der Verwendung von Maschinen und sonstigen besonderen technischen Einrichtungen begleiteten Produktionsprozesses. Sie läßt sich nicht durchaus vermeiden, da,… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Nachtarbeit [2] — Nachtarbeit. Im Anschluß an das internationale Abkommen vom 26. September 1906 (Berner Konvention) hat in Deutschland die Novelle zur Gewerbeordnung vom 28. Dezember 1908 (Reichsgesetzblatt S. 667) die Nachtarbeit der gewerblichen Arbeiterinnen… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Nachtarbeit — Nachtarbeit, in der Rechtssprache die Arbeit, die nach dem Geschäftsschluß geleistet wird. Nach der deutschen Gewerbeordnung, § 137, ist das die Zeit von 81/2 Uhr abends bis 51/2 Uhr morgens. Arbeiterinnen dürfen während dieser Zeit in Fabriken… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Nachtarbeit — Als Nachtarbeit gilt Arbeit in der Nacht zwischen 23 und 6 Uhr. In Deutschland ist sie bewilligungsfrei, während in der Schweiz für die Bewilligung ein Bedürfnisnachweis und ein Nachweis der Gesundheitsvorsorge notwendig ist. Inhaltsverzeichnis 1 …   Deutsch Wikipedia

  • Nachtarbeit — Nạcht|ar|beit 〈f. 20〉 1. Arbeit während der Nacht 2. 〈i. e. S.〉 zw. 23 Uhr u. 6 Uhr geleistete Arbeit * * * Nạcht|ar|beit, die <o. Pl.>: Arbeit, Erwerbstätigkeit während der Nacht, zwischen 23 u. 6 Uhr. Dazu: Nạcht|ar|bei|ter, der;… …   Universal-Lexikon

  • Nachtarbeit, die — Die Nachtarbeit, plur. die en, der Zustand, da man zur Nachtzeit arbeitet; ohne Plural. Ingleichen Arbeit, welche zur Nachtzeit gethan wird …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Nachtarbeit — 1. Charakterisierung: N. ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit (23 bis 6 Uhr) umfasst (§ 2 II, III ArbZG). Tätigkeit während der Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr). N. ist meist aus technischen Gründen (z.B. Papier oder Stahlerzeugung)… …   Lexikon der Economics

  • Nachtarbeit — Nachtarbeitf Geschlechtsverkehr.VorallemimZusammenhangmitProstituiertengesagt.Seitdem19.Jh …   Wörterbuch der deutschen Umgangssprache

  • Nachtarbeit — Nạcht|ar|beit …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit — Die Zuschläge für Sonntags , Feiertags oder Nachtarbeit werden in Deutschland und Österreich steuerlich begünstigt. Mit dem Zuschlag zum Grundlohn soll die Leistungserbringung des Arbeitnehmers zu Zeiten, an denen die Mehrheit der Beschäftigten… …   Deutsch Wikipedia

  • Fabrikgesetzgebung — (Arbeiterschutzgesetzgebung), der Inbegriff aller auf größere gewerbliche Unternehmungen, insbes. Fabriken (s.d.) sich beziehenden staatlichen Anordnungen zum Schutz der Arbeiter gegen persönliche und wirtschaftliche Nachteile, die ihnen in ihrem …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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