Mobiliar, Mobilien

Mobiliar, Mobilien

Mobiliar, Mobilien, res, quae moveri possunt. res moventes (im allg., die bewegliche Habe). – instrumentum (das Inventar eines Hauses). – supellex (Hausgerät). – sein ganzes M., quidquid in domo habet.


http://www.zeno.org/Georges-1910. 1806–1895.

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  • Mobiliar — Sn erw. fach. (18. Jh.) Entlehnung. Mit Latinisierung und Suffixveränderung entlehnt aus frz. mobilier, einer Substantivierung von frz. mobilier beweglich (mobil). Semantisch entsprechend Mobilien, das aus ml. mobilia bewegliche Güter entlehnt… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Mobilĭen — (lat., Fahrnis), soviel wie Bewegliche Güter (s. d.) im Gegensatz zu den unbeweglichen (Immobilien) oder dem Grundeigentum; im gewöhnlichen Sprachgebrauch soviel wie Mobiliar (s. d.). Vgl. auch Eigentum, S. 443 …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Mobilien — »bewegliches Vermögen«: Das Fremdwort wurde im 17. Jh. aus gleichbed. mlat. mobilia (vgl. ↑ mobil) eingedeutscht, einem juristischen Terminus, der für klass. lat. res mobiles steht. Im Gegensatz dazu heißt das »unbewegliche Vermögen«, also die… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Mobiliar — Mobilien »bewegliches Vermögen«: Das Fremdwort wurde im 17. Jh. aus gleichbed. mlat. mobilia (vgl. ↑ mobil) eingedeutscht, einem juristischen Terminus, der für klass. lat. res mobiles steht. Im Gegensatz dazu heißt das »unbewegliche Vermögen«,… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Mobiliar — Möbel; Hausrat; Einrichtungsgegenstände; Möbelstück * * * Mo|bi|li|ar [mobi li̯a:ɐ̯], das; s: Gesamtheit der Möbel und der in einer Wohnung benötigten Einrichtungsgegenstände: das gesamte Mobiliar verkaufen. Syn.: ↑ Einrichtung, ↑ Hausrat …   Universal-Lexikon

  • Mobilien — Mo|bi|li|en 〈Pl.〉 bewegliche Güter, z. B. Möbel [<mlat. mobilia „bewegl. Gut, Möbel“] * * * Mo|bi|li|en <Pl.> [mlat. mobilia, zu lat. mobilis, ↑ mobil]: 1. (veraltet) Mobiliar. 2. (Rechtsspr., Wirtsch.) bewegliche Sachen, beweglicher… …   Universal-Lexikon

  • Mobiliar — Mo|bi|li|ar das; s, e unter Einfluss von gleichbed. fr. mobilier zu mlat. mobilia (Plur.), vgl. ↑Mobilien> Gesamtheit der Möbel u. Einrichtungsgegenstände [einer Wohnung] …   Das große Fremdwörterbuch

  • Assecuranz — (v. lat., Versicherung), I. Vertrag, wodurch. sich ein Theil verbindlich macht, die Gefahr gewisser, dem andern Theil gehöriger Gegenstände, Schiffe u. Ladung, Häuser u. Mobilien, Getreide auf dem Halm, Vieh etc., selbst das Leben, gegen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Feuerversicherung — (Brandversicherung, auch Feuer oder Brandassekuranz), Versicherung gegen Feuersgefahr, bezweckt, gegen bare Gegenleistung (Prämie) den Schaden zu ersetzen, der an dem versicherten Gegenstand durch Feuersbrunst (Schadenfeuer), Blitzschlag, unter… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kredit, landwirtschaftlicher — Kredit, landwirtschaftlicher, der Darlehnskredit der Landwirte. Nach dem Zweck der Kreditaufnahme ist er entweder Besitz , Meliorations oder Betriebskredit. Der Besitzkredit ist der zum Zweck des Erwerbs oder der Erhaltung des Besitzes in… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Vermögen — Vermögen, 1) im Allgemeinen die Ursache eines möglichen Geschehens, insofern sie auch unabhängig von dem wirklichen Geschehen u. Wirken als den Dingen inwohnend gedacht wird. Der Begriff des V s unterscheidet sich daher von dem der Kraft dadurch …   Pierer's Universal-Lexikon

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