- Mitrichter
Mitrichter, qui unā sedet in iudicio; qui simul iudicat.
http://www.zeno.org/Georges-1910. 1806–1895.
Mitrichter, qui unā sedet in iudicio; qui simul iudicat.
http://www.zeno.org/Georges-1910. 1806–1895.
Bremen zur Zeit des Nationalsozialismus — In der Bremer Geschichte konsolidierte sich das NS Regime mit dem Regierungsantritt der NSDAP in der Freien Hansestadt Bremen am 6. März 1933, einen Tag nach der Reichstagswahl. Die zwölfjährige Herrschaft des Nationalsozialismus war… … Deutsch Wikipedia
Gerichtshaus Bremen Domsheide — Haupteingang des Gerichtshauses Das Landgericht Bremen ist ein Landgericht (LG) und gehört zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es ist das einzige Landgericht in der Freien Hansestadt Bremen und im Bezirk des Hanseatischen Oberlandesgerichtes Bremen … Deutsch Wikipedia
LG Bremen — Haupteingang des Gerichtshauses Das Landgericht Bremen ist ein Landgericht (LG) und gehört zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es ist das einzige Landgericht in der Freien Hansestadt Bremen und im Bezirk des Hanseatischen Oberlandesgerichtes Bremen … Deutsch Wikipedia
Landgericht Bremen — Haupteingang des Gerichtshauses Das Landgericht Bremen ist ein Landgericht (LG) und gehört zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es ist das einzige Landgericht in der Freien Hansestadt Bremen und im Bezirk des Hanseatischen Oberlandesgerichtes Bremen … Deutsch Wikipedia
Union [2] — Union (v. lat.), die Vereinigung der verschiedenen christlichen Kirchen u. Religionsparteien zu Einer Kirche od. Gemeinde. I. Über die U. u. ihr Wesen überhaupt. Das Christenthum hat im Allgemeinen einen unirenden Charakter, Christus selbst… … Pierer's Universal-Lexikon
Militärgesetzgebung — Militärgesetzgebung, der Inbegriff derjenigen Rechtsnormen, durch welche die rechtliche Stellung der Militärpersonen geregelt wird. Hierher gehören zunächst die Gesetzesvorschriften über die Wehrpflicht (s. d.) überhaupt, ferner derjenigen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Militärstrafgerichtsbarkeit — (Militärjustiz). Inbegriff der den militärischen Organen zustehenden rechtlichen Befugnisse. Sie beruht auf der Militärgerichtsordnung nebst Einführungsgesetz und auf dem Disziplinargesetz für richterliche Militärjustizbeamte vom 1. Dez. 1898, in … Meyers Großes Konversations-Lexikon