Kapitalverbrechen

Kapitalverbrechen

Kapitalverbrechen, capitale facinus. capital (als Tat). – res capitalis (als Kriminalsache). – ein K. begehen, capital facere, admittere (z.B. gladio), audere: Kapitalverbrechen bestrafen, capitalia vindicare: die Untersuchung über Kapitalverbrechen, s. Kriminaluntersuchung: unschuldig eines K. geziehen werden, innoxium rei capitalis argui: es ist ein K., zu etc. od. wenn, wenn nicht etc., capital est m. folg. Infin. od. mit folg. si, nisi u. dgl.: die Gesetze machen es zu einem K., zu etc., leges capital faciunt m. folg. Infin. (z.B. degredi viā).Kapitalverbrecher, rei capitalis affinis (an einem Kapitalverbrechen Beteiligter). – capitalis homo, in Apposit. auch bl. capitalis. capital od. capitalia ausus (dersich eines od. mehrerer Kriminalverbrechen schuldig gemacht). – rei capitalis damnatus (wegen eines Kriminalverbrechens Verurteilter).


http://www.zeno.org/Georges-1910. 1806–1895.

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