Immobiliarvermögen, Immobilien

Immobiliarvermögen, Immobilien

Immobiliarvermögen, Immobilien, res, quae moveri non possunt. – res immobiles (ICt.).


http://www.zeno.org/Georges-1910. 1806–1895.

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  • Immobilĭen — (lat. Immobiles res, Immobiliarvermögen), »unbewegliche« Sachen, im Gegensatz zu den Mobilien (mobiles res), beweglichen Sachen. Das Bürgerliche Gesetzbuch spricht statt von I. von Grundstücken, deren rechtliche Beziehungen besonders geordnet… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Immobiliarvermögen — Im|mo|bi|li|ar|ver|mö|gen 〈n. 14〉 Grundbesitz (an Immobilien) * * * Im|mo|bi|li|ar|ver|mö|gen, das (Wirtsch.): Grundbesitz …   Universal-Lexikon

  • Internationales Privatrecht (Deutschland) — Das Internationale Privatrecht (kurz: IPR) der Bundesrepublik Deutschland ist der Teil des deutschen Rechts, der entscheidet, welches (materielle) Privatrecht inländische Behörden und Gerichte auf einen Sachverhalt mit Auslandsberührung… …   Deutsch Wikipedia

  • Immobil — Immobīl (lat.), unbeweglich; von Truppen: nicht für den Krieg ausgerüstet. Immobilĭen, alles unbewegliche äußere Besitztum, Grundstücke, Häuser etc. Immobiliārvermögen, in Immobilien angelegtes Vermögen. Immobiliarkredit, auf Liegenschaften… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Verkehrssteuern — hießen früher die auf den Umlauf von Gütern gelegten Abgaben, wie Passagezölle, Brücken , Wegegelder; zu denselben werden auch noch heute die in Frankreich, Italien, Österreich, England vorkommenden Transportsteuern (s. d.) gerechnet. Doch… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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